Duale Studienangebote entwickeln: Leitfäden & Unterstützung für Hochschulen in Berlin
Planen Sie an Ihrer Hochschule ein neues duales Studienangebot oder möchten Sie bestehende Formate weiterentwickeln?
Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen, praxiserprobte Leitfäden und konkrete Handreichungen, die Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Entwicklungsprozess führen – von der ersten Idee über die Kooperation mit Praxispartner*innen bis zur Akkreditierung und Umsetzung.
Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen sowie sämtliche Handreichungen – oder springen Sie direkt zu allen Leitfäden als PDF-Download
Warum sich die Entwicklung dualer Studienangebote lohnt
Die Einführung dualer Studienangebote wirkt auf mehreren Ebenen der Hochschulentwicklung: Sie unterstützt die strategische Positionierung der Gesamteinrichtung und bietet gleichzeitig einen klaren Rahmen für die praxisnahe Gestaltung einzelner Studiengänge. Neben dem Aufbau dauerhafter Kooperationen mit Unternehmen profitiert auch die Lehre durch den direkten Austausch mit der Praxis. Die folgende Übersicht fasst die wesentlichen Potenziale dualer Formate für Hochschule und Lehre zusammen.
Für wen sind die Leitfäden geeignet?
Ob Hochschulleitung, Studiengangsleitung oder Qualitätsmanagement – die Informationen, Leitfäden und Beratungsangebote unterstützen alle Akteur*innen, die an der Entwicklung, Einführung und Weiterentwicklung dualer Studienangebote beteiligt sind.
Hochschulleitungen
Strategische Entscheidungen treffen, Ressourcen planen und duale Studienangebote nachhaltig in der Hochschulstrategie verankern.
Fachbereiche / Dekanate
Portfolio der Studienangebote erweitern und Kooperationen mit Praxispartner*innen aufbauen.
Studiengangsleitungen
Duale Studienangebote erfolgreich entwickeln, Theorie und Praxis verzahnen.
Lehrende
Lehrveranstaltungen weiterentwickeln und den Theorie-Praxis-Transfer der Studierenden fördern.
Qualitätsmanagement
Qualitätsanforderungen berücksichtigen, Akkreditierungsprozesse begleiten und Qualitätsstandards sichern.
Leitfäden für Hochschulen
Die Entwicklung dualer Studienangebote umfasst strategische, organisatorische, curriculare und rechtliche Fragestellungen. Unsere Leitfäden begleiten Sie Schritt für Schritt durch diesen Entwicklungsprozess.
1. Einstieg in die Entwicklung eines dualen Studienangebots
Sie möchten ein duales Studienangebot entwickeln und suchen dafür eine erste Orientierung?
Unser Quickstart unterstützt Sie dabei, den Einstieg in den Entwicklungsprozess zu finden. Er gibt einen kompakten Überblick über zentrale Fragestellungen, wichtige Voraussetzungen und die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem dualen Studienangebot.
Starten Sie jetzt mit den Vorüberlegungen zu Ihrem dualen Studienangebot.

2. Handreichung für Hochschulleitungen
Die Einführung dualer Studienangebote ist eine strategische Entscheidung, die das Profil einer Hochschule nachhaltig stärken kann. Die Handreichung unterstützt Sie als Hochschulleitung dabei, Chancen und Rahmenbedingungen frühzeitig zu bewerten und duale Studienangebote als festen Bestandteil der Hochschulstrategie zu verankern.
Die Handreichung bietet Ihnen eine strukturierte Orientierung zu den zentralen strategischen Fragestellungen und unterstützt Sie unter anderem dabei:
- strategische Ziele und Mehrwerte dualer Studienangebote zu definieren,
- rechtliche und qualitative Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen,
- hochschulinterne Prozesse und Ressourcen zu planen,
- relevante Akteur*innen in den Entwicklungsprozess einzubinden und
- duale Studienangebote nachhaltig in der Hochschulstrategie zu verankern.
Nutzen Sie jetzt die Handreichung für Ihre strategischen Entscheidungen.



3. Leitfäden zur Entwicklung dualer Studienangebote
Die Leitfäden begleiten Sie als Studiengangsleitung systematisch durch den gesamten Entwicklungsprozess dualer Studienangebote – von der Marktanalyse über die curriculare Entwicklung bis hin zur organisatorischen und vertraglichen Ausgestaltung.
Bei der Konzeption eines dualen Studienangebots stehen Ihnen zwei grundlegende Entwicklungsansätze zur Verfügung:
Dualisierung bestehender regulärer Studiengänge (Dual heterogen)
Hierbei wird ein etablierter Studiengang um eine duale Variante ergänzt. Die dual Studierenden besuchen die Lehrveranstaltungen gemeinsam mit den Studierenden des regulären Studiengangs. Dieser Ansatz ermöglicht eine effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen und Module.
Entwicklung dual homogener Studiengänge
Bei diesem Modell wird ein eigenständiger, neu konzipierter Studiengang aufgebaut, der ausschließlich dual studierbar ist. Die dual Studierenden bilden eine geschlossene Kohorte und besuchen eigens auf ihre Lernbedürfnisse und Praxisphasen zugeschnittene Lehrveranstaltungen.
Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, beinhalten die Leitfäden folgende Aspekte zur Studiengangsentwicklung:
- Definition der Zielgruppen: Identifikation von Zielgruppen (Studierende & Praxispartner) und Ableitung studiengangsspezifischer Anforderungen
- Bedarfs- und Wettbewerbsanalyse: Ermittlung des Arbeitsmarktbedarfs
- Inhaltliche Verzahnung von Lernorten: Ausgestaltung und Abstimmung der Lerninhalte in der Hochschule und beim Praxispartner
- Organisation der Lernorte & Kooperation: Ausgestaltung der Betreuung und Zusammenarbeit von Hochschule und Praxispartner
- Vertragsgestaltung & Qualitätssicherung: Rechtliche Rahmung und Qualitätssicherung des dualen Studienangebots
Nutzen Sie gerne die folgenden Leitfäden als Arbeitsgrundlage bei der Konzeption und Umsetzung Ihres geplanten dualen Studienangebots.




So unterstützt Sie die Landesagentur Duales Studium Berlin
Als zentrale Service- und Anlaufstelle der Dachmarke Duales Studium Berlin begleiten wir Sie gerne bei der Planung und (Weiter-) Entwicklung dualer Studienangebote.
Unsere Leistungen für Sie:
- Individuelle Beratung: Persönliche Begleitung bei der Konzeption, Qualitätssicherung und (Weiter-) Entwicklung Ihrer dualen Studienangebote.
- Gezielte Bekanntmachung: Mehr Sichtbarkeit für Ihre Angebote über unsere Website, Social Media, Schulworkshops und Messen.
- Starkes Netzwerk: Plattformen für den direkten Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Akteur*innen aus Hochschulen und Praxis.
Sie möchten ein duales Studienangebot entwickeln oder ausbauen?
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne! Kontakt
Häufige Fragen und Antworten bei der Entwicklung dualer Studienangebote
Duale Studienangebote bieten folgende Potentiale für die Beteiligten:
- Für Hochschulen: Durch die Vorauswahl der Praxispartner gewinnen Sie besonders motivierte und leistungsstarke Studierende. Zudem fließen über die Praxiserfahrungen der Studierenden, Transferarbeiten und den engen Austausch mit Praxispartnern wertvolle Impulse direkt in Lehre und Forschung zurück.
- Für Praxispartner: Arbeitgeber sichern sich frühzeitig akademische Fachkräfte mit ausgeprägtem Praxisblick. Die Absolvent*innen sind nach dem Studium direkt einsatzbereit, besitzen hohe Transferkompetenz an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis und bringen aktuelle Impulse aus der Hochschule in die Praxis ein.
- Für Studierende: Sie sammeln bereits während des Studiums wertvolle Berufserfahrung, finanzieren ihr Studium durch eine durchgehende Vergütung und profitieren von guten Übernahmechancen sowie Karriereperspektiven.
Wichtig: Diese Potenziale entfalten sich jedoch nur dann, wenn die Dualität stimmig und sorgfältig ausgestaltet ist und die Lernorte partnerschaftlich auf Augenhöhe und mit hohem Qualitätsanspruch zusammenarbeiten.
Duale Studienangebote können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein.
Das Studienangebot/ der Studiengang darf aber gemäß § 12 Absatz 7 der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz nur dann als “„dual“ bezeichnet und beworben werden, wenn die Lernorte – mindestens die Hochschule oder Berufsakademie und der Betrieb – inhaltlich, organisatorisch und vertraglich systematisch miteinander verzahnt sind.”
Es gibt folgende duale Studienformate:
Ausbildungsintegrierendes duales Studium
Beim diesem Studienformat erhalten die Studierenden einen Doppelabschluss, der aus einem akademischen Grad und einem anerkannten Berufsabschluss besteht. Hierbei lernen die Studierenden sowohl in der Hochschule, als auch in einer Berufsschule und beim Praxispartner. Das Studienformat ist nur für Bachelorgänge verwendbar.
Praxisintegrierendes duales Studium
Das praxisintegrierende Studienformat kombiniert das Lernen in der Hochschule mit fest im Curriculum verankerten und inhaltlich auf das Studium abgestimmten Praxisphasen beim Praxispartner. Die Studierenden erwerben einen akademischen Abschluss (i.d.R. Bachelor).
Berufsintegrierendes duales Studium
Das Studienformat richtet sich an Berufstätige mit einem ersten Ausbildungs-/Studienabschluss. Die Studieninhalte werden inhaltlich und organisatorisch eng mit der beruflichen Alltagstätigkeit der Studierenden verknüpft. Das Format ist für Bachelor- und Masterstudiengänge verwendbar.
Weitere Informationen zu Vertragsbeziehungen und Ablauf der Studienformate können Sie hier nachlesen.
Bei der Entwicklung eines dualen Studienangebots, sind neben den allgemeinen hochschulrechtlichen Vorgaben auch rechtliche Regelungen, die sich aus dem dualen Studienformat ergeben, zu beachten.
Dazu zählen:
- § 10 Abs. 5b BerlHG (Regelung Zugangsvoraussetzung: Studienvertrag mit Praxispartner)
- § 23 Abs. 7 BerlHG (Definition dualer Studiengänge)
- § 12 Abs. 7 BlnStudAkkV (Akkreditierungsanforderungen an das Profilmerkmal “dual”)
Zusätzlich gilt in Berlin für duale Studiengänge an staatlichen und kirchlichen Hochschulen das Qualitätsleitbild der Dachmarke Duales Studium Berlin. Es umfasst sechs Qualitätsversprechen, die durch spezifische Kriterien untermauert sind. Zur Einhaltung dieser Qualitätskriterien haben sich die Hochschulen der Dachmarke Duales Studium Berlin verpflichtet.
Darüber hinaus kann es noch fachspezifische Regelungen geben, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Die systematische Verzahnung von Hochschule und Praxispartner ist das zentrale Rechts- und Qualitätskriterium eines dualen Studiengangs (§ 12 Abs. 7 Musterrechtsverordnung). Sie muss auf drei Ebenen verankert sein:
- Inhaltliche Verzahnung: Theorie- und Praxisphasen sind aufeinander abgestimmt. Studieninhalte werden beim Praxispartner angewendet, reflektiert oder vertieft. Instrumente hierfür sind z. B. gemeinsam abgestimmte Praxiscurricula, Transferarbeiten, Praxisprojekte oder Reflexionsseminare.
- Organisatorische Verzahnung: Zeitabläufe und Kapazitäten zwischen Hochschule und Praxispartner sind verlässlich geregelt. Dies betrifft abgestimmte Zeitmodelle (z. B. Block- oder Wochenmodell), gemeinsame Abstimmungsgremien sowie klare Ansprechpersonen (z. B. Praxisbetreuende, Personen zur Koordination/Leitung des Studienangebots an der Hochschule).
- Vertragliche Verzahnung: Das Zusammenwirken aller Beteiligten ist rechtlich verbindlich geregelt. Dazu gehören Kooperationsverträge zwischen Hochschule und Praxispartnern sowie geeignete Verträge mit den Studierenden (z. B. Studien-, Praxis- oder Ausbildungsverträge), die Rechte und Pflichten klar definieren.
Der Praxislernort ermöglicht Studierenden, berufliche Realität unmittelbar zu erleben und wertvolles Erfahrungswissen aufzubauen. Damit Theorie und Praxis optimal verzahnt werden, sollten Sie bei der Studiengangsplanung festlegen, welche Funktionen der Praxislernort in den einzelnen Phasen einnehmen soll:
- Anwendungsraum: Erproben und Anwenden der an der Hochschule erlernten Theorie im Arbeitsalltag.
- Erfahrungsraum: Beobachten, Analysieren und kritisches Reflektieren der beruflichen Praxis.
- Entwicklungsraum: Erforschendes Hinterfragen von Praxisprozessen sowie das Entwickeln neuer Lösungsansätze.
- Forschungsraum: Nutzen der Praxis zur wissenschaftlichen Datenerhebung und Erkenntnisgenerierung (z. B. im Rahmen von Transferarbeiten).
Praxistipp für die Konzeption: Die gewählten Funktionen richten sich nach den Gesamtqualifikationszielen Ihres Studiengangs. Sie bestimmen maßgeblich, welche konkreten Kompetenzen und Lernergebnisse in der jeweiligen Praxisphase erreicht werden sollen. Dabei kann der Praxislernort in einer Phase auch mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen.
Für die Genehmigung, Durchführung und Akkreditierung eines dualen Studienangebots müssen spezifische Dokumente erstellt werden. Diese Unterlagen dienen sowohl der internen Abstimmung und Planung als auch der Genehmigung seitens der Senatsverwaltung und der Prüfung durch den Akkreditierungsrat, um die Nachvollziehbarkeit und die Qualität des Studienangebots sicherzustellen.
Zu den Unterlagen zählen:
- Modulbeschreibungen: Darstellung aller hochschulischen Module und Theorie-Praxis-Verzahnungsmodule mit ihren Lernzielen,
Inhalten und Prüfungsformen bzw. Darstellung dualspezifischer Lernziele, Inhalte und Prüfungsformen, insbesondere der Theorie-Praxis-
Verzahnungsmodule - Studien- und Prüfungsordnung: Rechtliche Regelung des Studiengangs inklusive der dualspezifischen Besonderheiten bzw. Verankerung des dualen Studienformats und seiner strukturellen Besonderheiten
- Zugangs- und Zulassungsordnung: Regelung der Zulassungsvoraussetzung „Studienvertrag“ mit einem geeigneten Praxispartner
- Studienverlaufsplan: Integration der Praxisphasen im Zeitverlauf, ggf. differenziert nach dualem Format
- Lehrkapazitätsberechnung: Nachweis und Darstellung der personellen und strukturellen Ressourcen zur Sicherstellung einer qualitativ
hochwertigen Durchführung des Studiengangs, insbesondere im Hinblick auf die Lehranteile an
der Hochschule und die Betreuung der Studierenden in den Praxisphasen - Betreuung: Darstellung der Betreuung an den Lernorten sowie die Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Lernorte
(z. B. in Form von Beiräten) - Kooperationsvertrag: Darstellung der verbindlichen rechtlichen Regelungen hinsichtlich Verantwortlichkeiten, Organisation
der Praxisphasen, Betreuung, Qualitätssicherung und Prüfungsregelungen zwischen Hochschule und
Praxispartner*innen - Musterstudienvertrag (als Anlage zur Akkreditierung): Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Studienbedingungen
- Begründung zur Einhaltung der Akkreditierungsanforderungen: Erläuterung des dualen Studienkonzepts und der Qualifikationsziele gemäß §12 Abs. 7 BlnStudAkkV
- Dualspezifische Evaluationsfragebögen: Bewertung der Befragungsgruppenspezifischen Aspekte des dualen Studienangebots (Studierende,
Praxispartner*innen, Lehrende...) - Prozessbeschreibungen: z. B. zur Prüfung der Eignung von Praxispartner*innen, zur Prüfung der Zugangsbedingungen der
Studierenden (Vertrag, Vergütung), etc. - …
