FAQ für Praxispartner
Sie wollen duale Studienplätze anbieten und haben noch Fragen? Wir geben Ihnen hier Antworten.
- Deckung des künftigen Bedarfs an Fach- und Führungskräften, passgenau ausgebildet, eng an die Institution/das Unternehmen gebunden
- Steigende Attraktivität des Unternehmens/der Institution für BewerberInnen
- Enges Netzwerk zwischen Hochschule und Unternehmen/Institution (Wissenstransfer)
Ausbildungsintegrierend
- 3 Lernorte (Hochschule, Berufsschule, Arbeitgeber)
- 2 Abschlüsse: Berufsabschluss und Bachelor
- Dauer: 4–4,5 Jahre
Praxisintegrierend
- 2 Lernorte (Hochschule, Arbeitgeber)
- 1 Abschluss: Bachelor
- Dauer: 3–3,5 Jahre
Berufsintegrierend
- 2 Lernorte (Hochschule, Arbeitgeber)
- 1 Abschluss: Master
- Dauer: 1,5–2 Jahre
Eine Übersicht über die Studienrichtungen und die einzelnen Studiengänge finden sich auf duale Studienangebote
Sie können sich direkt an die Studiengangsleitung der Hochschule wenden, wenn der für Sie passende duale Studiengang feststeht oder Sie Fragen zu einem speziellen dualen Studiengang haben.
Haben Sie neue Ideen oder finden den passenden Studiengang nicht, wenden Sie sich gern an die Landesagentur Duales Studium Berlin
In der Regel ist es wichtig, dass Sie die Abdeckung der Praxisinhalte des Studiengangs sowie die Betreuung des/der dual Studierenden kann sicherstellen können.
Gegebenenfalls gibt es in einzelnen dualen Studiengängen noch weitere Anforderungen. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der jeweiligen dualen Studiengänge.
Als Praxispartner sorgen Sie dafür, dass Ihre dual Studierenden in der Praxis die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen des Studiengangzieles erforderlich sind.
Zudem stellen Sie sich, dass Ihre dual Studierenden durch geeignete Beschäftigte fachlich und organisatorisch gut begleitet und betreut werden.
Sie stehen mit der Studiengangleitung im regelmäßigen Austausch zur Abstimmung, Koordination und qualitativen Weiterentwicklung des dualen Studiengangs.
Je nach dualem Studiengang unterscheiden sich die vertraglichen Regelungen. Häufig schließen Sie eine Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule und einen Ausbildungs-/Studienvertrag mit Ihren dual Studierenden.
Details zur vertraglichen Regelung sowie eventuelle Musterverträge finden Sie auf den Studiengangseiten der Hochschulen.
Für die meisten dualen Studiengänge der Hochschulen gibt es bereits empfehlende oder aber auch verpflichtende Musterverträge, zu finden auf den Studiengangseiten der Hochschulen.
In den anderen Fällen können Sie sich an den Empfehlungen zur Vertragsausgestaltung des Verbands Duales Hochschulstudium Deutschland e.V. orientieren.
Die Höhe der Vergütung der dual Studierenden ist je nach Studiengang und Praxispartner verschieden, orientiert sich aber i. d. R. an vergleichbaren tariflichen Ausbildungsvergütungen oder dem BAföG-Höchstsatz.
Bachelorstudiengänge
- eine (Fach-)Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife (durch eine abgeschlossene Berufsausbildung (gemäß §11 Abs. 2 Berliner Hochschulgesetz, BerlHG)
- ggf. studiengangspezifische Anforderungen, wie z.B. nachgewiesene Englischkenntnisse, Führungszeugnis
Weiterbildende Masterstudiengänge
- erstes abgeschlossenes Hochschulstudium (z.B. Bachelor)
- mind. 1 Jahr Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulstudium
- ggf. studiengangspezifische Anforderungen
Wichtig ist es, sich direkt auf der Website des Studiengangs zu informieren.